Terminvertretung – Gerichts- und Ortstermine
einfach, kompetent und bundesweit
Sie suchen einen Terminvertreter für Ihren Gerichts- oder Ortstermin? Haben keine Zeit für die Recherche nach einem verlässlichen Kollegen? Wollen sich unangenehme Honorarvereinbarungen ersparen? Dann werden Sie kostenlos Mitglied bei einfach-vertreten und nutzen Sie alle Vorteile unseres Internetportals für Rechtsanwälte.
Akteneinsicht – Gerichte und Behörden
schnell und zuverlässig
Sie brauchen eine Aktenkopie? Benötigen Informationen aus einer Akte? Haben keine Zeit selbst zum Gericht oder zur Behörde zu fahren? Die Akte ist nicht in Ihrer Nähe? Wollen keine Honorarverhandlungen führen? Dann werden Sie kostenlos Mitglied bei einfach-vertreten und nutzen Sie alle Vorteile unseres Internetportals für Rechtsanwälte.
Die Mitgliedschaft ist kostenlos
Über einfach-vertreten vergeben Sie schnell und unkompliziert Termine oder Akteneinsichtsgesuche an zuverlässige Kollegen zu einer von uns festgelegten Pauschalgebühr oder zu dem von Ihnen festgelegten Wunschhonorar. Gleichzeitig können Sie neue Umsätze generieren. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Es entsteht lediglich eine geringe Gebühr, wenn über die Serviceplattform eine erfolgreiche Vermittlung zustande kommt. Erfahren Sie hier mehr über unser Kostenmodell.
Und so funktioniert’s
Sie melden sich auf unserem Internetportal an und schreiben dort Ihre Termine oder Akteneinsichtsgesuche aus. Wir sorgen dafür, dass ein geeigneter Kollege Ihre Ausschreibung zeitnah annimmt, und überlassen Ihnen seine Kontaktdaten. Ihr Vorteil: Sie können Ihren Vertreter sofort kontaktieren, ihm die erforderlichen Unterlagen übergeben und Details besprechen. Bei einem Gerichtstermin können Sie Vorgaben für einen Vergleich machen. Bei einer Akteneinsicht fotografiert, kopiert oder scannt Ihr Vertreter die von Ihnen gewünschte Akte und übermittelt sie Ihnen (Aktenkopie) und/oder recherchiert für Sie in der Akte (Aktenrecherche). Gleichzeitig können Sie auch selbst eine Ausschreibung annehmen. Mit Annahme/Vergabe kommt ein Vertrag zustande und die Pauschalgebühren sind vereinbart.